Rechtsberatung

Rechtsberatung ist seit jeher eine Vorbehaltsaufgabe von Juristen. Als Steuerberater dürfen wir aus berufsrechtlichen Gründen keine Rechtsberatung erbringen. Rechtsberatung als Oberbegriff für die gesamte juristische Tätigkeit – muss sich nicht in der reinen Beratung erschöpfen. Dass die Bedürfnisse unserer Kunden oft darüber hinausgehen, haben wir erkannt. Wir wollen deshalb Synergien zwischen Steuer-, Unternehmens- und Rechtsberatung effizient nutzen und ihnen die besten Experten auf dem jeweiligen Gebiet zur Seite stellen. Wir haben uns deshalb schon früh für nachhaltige Kooperationen entschieden und arbeiten seit Jahren mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen. Dadurch können wir sicherstellen, dass für jedes Problem der passende Spezialist hinzugezogen wird.  

 

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